04.2002 - Die SESB in der Oberschule

Weiterführung der Grundschulen in der Oberstufe

Die SESB in der Oberschule: eine eigenständige Schule besonderer pädagogischer Prägung im Neuen Schulgesetz – ein konzeptioneller Vorschlag der AG-ISFE

Die Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) in der Oberschule soll mit einem einheitlichen Gesamtkonzept für alle Sprachkombinationen entwickelt und bis zum Abitur mit europäischer Prägung weitergeführt werden. Das ist möglich, wenn der politische Wille da ist. Siehe auch Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der PDS.

Lt. Gründungsbeschluss des Abgeordnetenhauses vom 14.11.1991 ist die Initiativgruppe der Europa–Union Berlin, die Arbeitsgemeinschaft Internationale Schule für Europa (AG–ISFE), in die Beratungen der Senatsschulverwaltung über die Konzeptentwicklung einzubeziehen. Obgleich die AG–ISFE in den letzten Jahren in vielen Punkten ihre Standpunkte in die Diskussion einbringen konnte, war ihre Beteiligung in den wesentlichen Beratungen über die SEK I bedauerlicherweise ohne nachhaltige Wirkung.

Die AG-ISFE kritisiert insbesondere die Entscheidung der Senatsschulverwaltung vom 4. November 1998, die SESB nicht einheitlich weiterzuführen, sondern im gegliederten Schulsystem zu zersplittern. So wird die SESB mit den Sprachkombinationen Deutsch-Französisch, - Russisch, -Spanisch und –Türkisch als Gesamtschule fortgeführt. Für die SESB mit den Sprachkombinationen Deutsch-Englisch, -Griechisch, -Italienisch und –Portugiesisch werden dagegen Realschule und Gymnasium angeboten.

Nach wie vor fordert die AG–ISFE ein einheitliches Konzept für alle Sprachkombinationen und die Gründung einer an mehreren Standorten angesiedelten Oberschule europäischer pädagogischer Prägung. Das einmalige Modell einer von der Vorklasse an durchgehend zweisprachigen Begegnungsschule mit der Gleichwertigkeit der Sprachen und Kulturen muss in der Berliner Schullandschaft einen Stellenwert bekommen wie das Französische Gymnasium, die John-F.-Kennedy-Oberschule oder die Staatliche Internationale Schule Berlin (SISB).

Die von der AG-ISFE angestrebte Schulform für die SESB

bereitet junge Menschen optimal auf das Leben und die Arbeitswelt in einem Europa der Zukunft vor. So können an der SESB der Hauptschulabschluss und der erweiterte Hauptschulabschluss ebenso erlangt werden wie der Realschulabschluss und das Abitur. Das Abitur hat ein besonderes europäisches Profil und wird in den Partnerländern als Zugangsberechtigung zu ihren Hochschulen anerkannt. Die SESB ist keine exklusive Ausbildungsstätte für sprachbegabte Jugendliche mit Ambitionen auf „philologische akademische Weihen“. Sie fördert auch mathematisch-naturwissenschaftliche, handwerklich-technische, musisch-künstlerische und andere Fähigkeiten und eröffnet entsprechende Berufs- und Studienmöglichkeiten in und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Für die praktische Realisierung der angestrebten Schulform schlägt die AG–ISFE konkret folgendes vor :
Erstellung eines Genehmigungsschreiben für die „Staatliche Europa Schule Berlin (SESB)“ unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten ist in Anlehnung an das Genehmigungsschreiben der Staatlichen Internationalen Schule Berlin (SISB).Umwandlung der SESB in eine „Schule besonderer pädagogischer Prägung“ in Form einer integrierten bilingualen Oberschule (bei erfolgreichem Verlauf des Schulversuches). Diese Schule umfasst die Klassen 7 bis 10 mit gymnasialer Oberstufe für die Klassen 11 bis 13.Die Zugangsvoraussetzungen entsprechen denen der SESB in der SEK I.

Grundlegend gilt :

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler orientiert sich ausschließlich an der paritätischen Verteilung der Sprachherkunftsgruppe (etwa zur Hälfte).Die Unterrichtsform und die Stundentafel orientieren sich an dem Genehmigungsschreiben der SESB in der SEK I (abweichende Organisationsform von der Gesamtschulordnung) und an dem Genehmigungsschreiben der SESB in der gymnasialen Oberstufe (Sek. II) mit einigen Verbesserungen, die die AG–ISFE für beide Verordnungen vorbereitet hat. Die Bedingungen für eine gegenseitige Anerkennung der Schulabschlüsse der jeweiligen Partnerländer müssen von ihnen abgestimmt werden. Eine Erweiterung bzw. Modifikation des Wahlpflichtangebots ist entsprechend durch die Senatsschulverwaltung sicherzustellen.

Sekundarstufe I :

Die Klassenstufen 7 bis 10 werden gemäß Gesamtschulordnung geführt und mit einem Ganztagsbetrieb in gebundener Form verbunden. Die Anzahl der SchülerInnenarbeitsstunden wird von fünf auf acht Stunden erhöht. Sie sind entweder gemäß Gesamtschulordnung oder für zusätzliche Differenzierungen im leistungsdifferenzierten Unterricht – sofern die Kerngruppenfrequenz 24 überschreitet – oder zur besonderen Sprachförderung zu verwenden.Englisch muss leistungsdifferenziert unterrichtet werden.Ab Klassenstufe 9 werden beide Partnersprachen auf Muttersprachniveau unterrichtet.Unterstützungsunterricht in der Partnersprache wird mit zwei Wochenstunden insbesondere für die Seiteneinsteiger erteilt.

Einführungsphase (E-Phase) :

Schülerinnen und Schüler, deren Deutschkenntnisse für das Fach Deutsch bzw. das auf Deutsch unterrichtete Fach Mathematik auf Leistungsstufe II nicht ausreichen, werden auf Antrag während der E-Phase vom Unterricht in der zweiten Fremdsprache beurlaubt (vgl. SISB, S.6), damit sie Deutsch-Förderkurse besuchen können.

Sekundarstufe II :

Die AG–ISFE begrüßt das Genehmigungsschreiben des Schulversuchs „Staatliche Europa–Schule Berlin in der gymnasialen Oberstufe“.

Abiturprüfung :

Die AG–ISFE lehnt die Auflagen zum Abitur ab. (vgl. Anlage: Brief an Herrn Böger vom 02. Dezember 2001). Die Abiturprüfung muss in mindestens einem Fach in deutscher Sprache abgelegt werden. (Parität 50/50). Das Unterrichtsfach Deutsch ist hiervon ausgenommen.Die SESB–Schülerinnen und Schüler dürfen ihre Prüfungsfächer nach dem Regelkanon unter Wahrung des 50% partnersprachlichen Anteils auswählen.
Personal, haushaltsmäßige Auswirkungen und fachlich–pädagogische Begleitung, Berichtsauftrag sind entsprechend der obigen ausgeführten Ausstattung der SESB in der Oberschule (analog Genehmigungsschreiben der SISB) umzusetzen.

Berlin, den 18. April 2002 AG–ISFE in der Europa–Union Berlin