Neues Schulgesetz verbietet Auswahl der Schüler nach sprachlicher Eignung - Im Zweifel entscheidet das Los von Christa Beckmann
Auszug aus dem Artikel:
"Die bilingualen Oberschulen in Berlin sehen das hohe Niveau ihrer Ausbildung in Gefahr. Denn nach dem neuen Schulgesetz dürfen sie sich die Schüler für ihre zweisprachigen Klassen nicht mehr gezielt nach sprachlicher Eignung aussuchen. Stattdessen müssen sie nach Zugangskriterien auswählen, die für alle Schüler beim Übergang von der Grund- auf die Oberschule gelten. Das bedeutet, dass notfalls auch das Los entscheidet. "Der zweisprachige Unterricht stellt höhere Anforderungen an die Kinder", sagt Ulrich Entz, Leiter des Tegeler Gabriele-von-Bülow-Gymnasiums. "Deshalb nehmen wir für unsere Deutsch/Englisch-Klassenzüge nur Schüler, die in den beiden Fächen eine 1 oder 2 auf dem Grundschul-Zeugnis haben." Eine so gezielte Auswahl war möglich, weil es sich bei den zweisprachigen Klassenzügen bisher um einen Schulversuch handelte."
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