Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport teilt mit:
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2003 den endgültigen Entwurf für ein neues Schulgesetz beschlossen.
Der Gesetzentwurf, der auch die wesentlichen Änderungsvorschläge des Rates der Bezirksbürgermeister enthält, wird jetzt umgehend in das Abgeordnetenhaus eingebracht und kann dort noch vor der Sommerpause am 26. Juni 2003 in erster Lesung beraten werden.
Das neue Schulgesetz soll im Herbst 2003 verabschiedet werden und am 1. Februar 2004 in Kraft treten. Damit ist ein ausreichender Vorlauf für die Planungen des Schuljahres 2004/2005 gewährleistet. Einige Regelungen werden allerdings erst zum Schuljahr 2005/2006 in Kraft treten, da die Reformen einen zeitlichen Vorlauf benötigen. Dazu zählt der um ein halbes Jahr vorgezogene Schuleintritt. Zum Schuljahr 2004/2005 werden dann letztmalig Kinder in die Vorklassen aufgenommen.
Bildungssenator Klaus Böger:
„Wir wollen ein neues Leitbild Schule verwirklichen. Gute Qualität und gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft – beides muss in einem gerechten und leistungsorientierten Bildungssystem gesichert werden. Mit dem neuen Schulgesetz schaffen wir die rechtliche Grundlage für bildungspolitische Reformen und die Gestaltung einer leistungsfähigen Schule. Es ist das erste Schulgesetz, das unmittelbare Konsequenzen aus der PISA-Studie zieht und grundlegende Veränderungen im Bildungswesen rechtlich verankert.“
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