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22.05.2003 - LSB/LEA -

22.05.2003 - Der Landesschulbeirat und der Landeselternausschuss
Pressemeldung

Der Landesschulbeirat und der Landeselternausschuss kritisieren die Abschaffung der Lernmittelfreiheit. Es ist zu befürchten, dass die Gesetzesänderung weder zu einer Verbesserung der Bildungsqualität noch
zu einer ausreichenden Entlastung des Berliner Haushalts führen wird.
Die genannten Gremien empfehlen den Schulen und den Eltern sich mit nachfolgenden Modell zu beschäftigen und zu prüfen, ob eine Umsetzung an der jeweiligen Schule möglich ist.

Peter Wisniewski - Vorsitzender Landesschulbeirat
André Schindler - Vorsitzender Landeselternsauschuss


Empfehlung des Landesschulbeirates und des Landeselternausschusses zur Handhabung der Lernmittelfreiheit. Das Modell wurde entwickelt auf Grundlage der erfolgreich praktizierten Vorgehensweise in anderen Bundesländern und an die Berliner Situation angepasst.

Schaffung der Grundlagen, welche es einzelnen Schulen ermöglicht einen Lernmittelfond zu gründen. Dieser Fond setzt sich aus Zahlungen der Elternschaft und aus Zahlungen des Landes zusammen. Direkt von den Eltern wird ein jährlicher Anschaffungsbeitrag zur Erhaltung und Ausbau des Lernmittelkontingents der jeweiligen Schulen in Höhe von bis zu 50 ? erbracht, davon ausgenommen sind finanzschwache Eltern (siehe Punkt 1). Der genannte Betrag kann von den jeweiligen Schulen ggf. selbst bestimmt werden. Grundlagen hierfür wären die Kalkulationen für anzuschaffende Lernmittel für das jeweils kommende Schuljahr auf Basis der Vorschläge der Fachkonferenzen. Die Höhe des von den Eltern zu erbringenden Anschaffungsbeitrages muss von den GEVs der Schulen beschlossen werden. Der Anschaffungsbeitrag der Elternschaft wird nach Ablauf des Schuljahres als Schenkung oder Spende an die Schule bzw. an den Förderverein der Schule bzw. an die Klassenkasse oder GEV-Kasse betrachtet.

Der Lernmittelfond unterliegt einem Gremium aus Mitgliedern der Lehrer, Eltern und Schüler (paritätische Besetzung).
Der für die Lernmittel pro Schulart und Schüler ermittelte Mindeststandard gem. Rundschreiben II/10 vom 26.03.2002 bleibt erhalten.

Vorteile:


Bessere Ausstattung der Grundschulen mit Lernmitteln durch Erhöhung der Mindeststandards von ca. 33 € auf 50 €.
Nutzung von Einsparungsmöglichkeiten (Rabatten) durch Schulbestellungen
Gewährleistung der Beschaffung und Nutzung von Lernmitteln außerhalb des direkten Schulbuchsektors (Materialien für das Konfetti-Konzept, Lernsoftware, audiovisuelle Medien, etc.) durch die Schule, insbesondere bei den Grundschulen
Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen
Verbesserte Zusammenarbeit zwischen Lehrern, Eltern und Schüler
Beibehaltung der Verleihprinzips
Austausch eines Klassensatzes (Schulbücher) innerhalb des Schuljahres bei mehrzügigen Schulen und somit Verzicht auf die Anschaffung mehrerer kompletter Klassensätze
Beibehaltung der rechtzeitigen Lernmittelbeschaffung durch die Schule
Gesamtinvestitionsvolumen (Umsatz der Schulbuchverlage) reduziert sich deutlich von ca. 44 Mio. € auf 22,5 Mio. €
Sicherstellung der notwendigen Lernmittel zu Beginn des jeweiligen Schuljahres
Verzicht auf aufwändig zu organisierende Schulbuchbörsen in der Sommerferienzeit
Keine weiteren Kosten bzw. Zuzahlungen durch Eltern für Arbeitsmaterialien wie bisher

Weitere Informationen über die Geschäftsstellen der Bezirke und die Geschäftsstelle des LSB/LEA.

Mit den besten Grüssen

André Schindler - Vorsitzender Landeselternausschuss Berlin
Tel: 030-4549234-1 - Fax: 030-4549234-3
Email: schindler@p-abi.de
Email: Andre.Schindler@SENBJS.Verwalt-Berlin.de

Geschäftsstelle:
Frau Safferthal - Beuthstraße 6-8 - 10117 Berlin
Tel: 030-9026-5684 - Fax: 030-9026-5012
Email: LSchulB@senbjs.verwalt-berlin.de